Information zu Covid-19

Damit Sie bald wieder Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungengenießen können, wurde am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt desVeranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Häufig gestellte Fragen &Antworten zur Gutscheinlösung finden Sie hier.

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?

Das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung desEintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.
Warum wurde dieses Gesetz erlassen?
Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetz zwei Ziele:
Zum einen werden KundInnen vor demTotalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter aufgrund der hohenVorinvestitionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Zum anderen können somit Veranstaltungen verschobenoder neu geplant werden, und das vielfältige Veranstaltungsleben Österreichs bleibt auch in Zukunft erhalten.

Für welche Veranstaltungen ist das Gesetz anwendbar?

Für alle Veranstaltungen, die im Jahr 2020 stattgefunden hätten und die COVID-19 bedingt nicht stattfindenkönnen. Es kommt somit auch zur Anwendung, wenn weitere Untersagungen für Veranstaltungen im Jahr 2020,d.h. bis zum 31.12.2020, erfolgen sollten. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Veranstaltungenab dem 13.3.2020.


Welche Möglichkeiten habe ich?

DieTickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschriebenwerden. Kann der Käufer/die Käuferin den Ersatztermin nicht wahrnehmen, bieten viele Veranstalter imHinblick auf die aktuelle Situation die Ausstellung eines Gutscheins an.
Ich kann den Ersatztermin nicht wahrnehmen.
Bis wann kann ich mein Ticket für eine verschobeneVeranstaltung in einen Gutschein umwandeln lassen?
Im Falle von verschobenen Veranstaltungen richtet sich die Frist, in der ein Gutschein ausgestellt werden kann,nach den AGB des Veranstalters. Sie beträgt im Regelfall bis zu 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung.
Die Veranstaltung, für die ich Tickets habe, wurde abgesagt. Was bedeutet das für mich?
Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden, kann der Veranstalter anstelle der Rückzahlung einenGutschein über den zu erstattenden Betrag ausstellen.
Wie und wo kann ich mir einen Gutschein ausstellen lassen?
Den Gutschein erhalten Sie von der Vertriebsstelle, über die Sie das Ticket bezogen haben. Bei Tickets, die Sieonline gekauft haben, bekommen Sie den Gutschein per Email zugesandt.
Haben Sie ein Ticket persönlich aneiner Vorverkaufsstelle erworben, erhalten Sie den Gutschein vor Ort gegen Vorweisen des Originaltickets.
Wie lange kann ich Gutscheine einlösen und was passiert danach?
Ein Gutschein des jeweiligen Veranstalters kann bis 31.12.2022 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kannder Kunde/die Kundin die Auszahlung des verbliebenen Gutscheinwerts verlangen.

Nähere Infos zum Ablauf gibt es beim Ticketunternehmen, wo die Karte ausgestellt wurde. Wir raten DRINGEND davon ab, Karten über Drittplattformen wie Viagogo oder Willhaben zu kaufen oder zu verkaufen.

 

Natürlich zählen aktuell zuallererst die Zugangsregelungen nach dem 2G-Prinzip:

 
Geimpft >> Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden bleiben unverändert. (mit dem digitalen Impfzertifikat geht es am schnellsten!)
 
Genesen >> Nachweis über die Genesung, die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt (Bescheinigung digitalisiert empfohlen!)
 
Bitte halten Sie zusätzlich zum 2G-Nachweis einen gültigen Lichtbildausweis bereit.
------------------------------------------
 
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass Taschen und Rucksäcke nur bis zu einer Größe von max. A4 mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden dürfen.
------------------------------------------
Aufgrund der bundesweiten bzw. regional geltenden Covid-19 Maßnahmen ist eine Personendatenerfassung für die Veranstaltung erforderlich.
Damit Sie sich das komplizierte Ausfüllen von Formularen vor Ort sparen können, hat der Veranstalter sich entschieden, zur Erfassung Ihrer Besucherdaten den OETICKET/CHECK IN zu nutzen.